Verzollung eines Haustieres aus dem Ausland
Lästige Formalität oder wichtige Pflicht?
Sie haben Sich für ein Haustier aus dem nahen Ausland entschieden und möchten nun mit diesem über die Grenze in die Schweiz einreisen. Aber wie funktioniert das nun genau mit der Verzollung?
Jedes Tier, welches vom Ausland in die Schweiz eingeführt wird, muss von Gesetzes wegen zwingend verzollt werden. Das heisst, dass der Tierhalter oder die ermächtigte Person das Heimtier immer über einen besetzten Grenzübergang während den Öffnungszeiten einführen und beim Zoll anmelden muss. Die gilt auch, wenn der Wert des Heimtieres unter der Wertfreigrenze von momentan Fr. 300.00 liegt.
Es gibt auch keine Frist für eine Nachverzollung.
Die Zollbehörde wird Ihren Impfpass überprüfen, gegebenefalls MWST einziehen und den Pass stempeln und Sie können direkt nach Hause weiterfahren.
Was, wenn dies aber vergessen gegangen ist oder das Haustier über einen unbewachten Zoll in die Schweiz gekommen ist?
Hat man die Einfuhr die Verzollung „vergessen“ oder ist mit der Bahn eingereist kann man eine Selbstanzeige erstatten und das Tier nachverzollen. Dafür wenden Sie sich am Besten an das Kompetenzzentrum Heimtiere der EZV:
Eidgenössische Zollverwaltung
Kompetenzzentrum Heimtiere
Zoll West / Lokalebene Oberwallis
Bielstrasse 1, 3902 Brig-Glis
Tel. +41 58 469 39 61
Auf jeden Fall ist eine Verzollung sehr wichtig und Pflicht. Wenn Sie z.B einmal mit Ihrem Liebling in die Ferien gehen möchten und dann wieder in die Schweiz zurückkehren, könnten bei einer allfälligen Kontrolle Probleme auftreten. Denn bei einer Nichtverzollung werden auch nachträglich Bussen verhängt.