Skip to main content

Termine unter: 044 500 52 00 oder online

Tierarzt News

News aus der Praxis

Wenn mein Tier stirbt…

Jeder Tierbesitzer fürchtet sich davor: der Tag, an dem man sich von seinem geliebten Tier verabschieden muss. Sei es als Folge eines Unfalls, Altersschwäche oder Krankheit. Insbesondere wenn wir die Lebensqualität des geliebten Tieres nicht mehr sicherstellen können, begleiten wir Sie und Ihren Liebling fachgerecht und einfühlsam bei seinem Gang über die Regenbogenbrücke. Dies ist ein trauriger Moment, aber es ist sinnvoll, sich bereits schon im Voraus Gedanken zu machen, was nach dem letzten Atemzug mit Ihren Tier passieren soll.

Wir gehen Individuell auf Kundenwünsche ein, sei es das Organisiereneiner Kremation oder die Anfertigung eines Pfotenabdruckesvon Ihrem Liebling. Wir werden Ihnen und Ihrem Tier immer soviel Zeit geben, wie Sie brauchen. Bitte sprechen Sie mit uns darüber, wie wir Ihnen helfen und Sie unterstützen können.

Pfotenabdruck eines Hundes

Bild: Pfotenabdruck eines Hundes

Was kommt danach?

Nebst der Trauer wird man als Tierhalter leider auch damit konfrontiert, was mit dem toten Körper nun passieren soll. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche wir Ihnen nachfolgend gerne genauer erläutern möchten.

Kadaversammelstelle und Tiermehlfabrik 

Tierkörper können in der Kadaversammelstelle der Gemeinde  abgegeben werden. Zusammen mit tierischen Abfällen aus 
gewerblichen Schlachtbetrieben gelangt der Tierkörper dann in eine Tierkörperverwertungsanlage, in der alles zu Tiermehl und Extraktionsfett verarbeitet wird. Diese Produkte finden Anwendung in der Industrie. 

Die Kadaversammelstelle für tote Tierein Wetzikon befindet sich bei der Sammelstelle Kempten direkt beim Bahnhof Kempten. Es können Kleintiere während 24 Stunden und an 365 Tagen gratis abgegeben werden. Die abgegebenen Tiere müssen von der anliefernden Person auf einer aufliegenden Liste registriert werden.

Vergraben im eigenen Garten 

Gerade Kindern kann es helfen, wenn sie das tote Heimtier im eigenen Garten selber begraben dürfen und später das Grab besuchen können. Ob nun eine Kerze angezündet, ein Kreuzchen oder ein Blumenstrauss hingestellt wird – die aktive Beschäftigung mit der Tatsache, dass das Tier nun nicht mehr da ist und sein Körper in der Erde ruht, hilft bei der Trauerarbeit. 

In der Schweiz sind allerdings einige Vorschriften zu beachten. Auf Privatgrund dürfen einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm begraben werden, hierfürist keine Bewilligung notwendig.

Zu beachten ist aber, dass Tiere nicht in der Nähe von Quellen oder Trinkwasser-Reservoirs vergraben werden dürfen und das Grundstück nicht auf einem Grundwasser-Schutzgebiet liegen darf. Nicht erlaubt ist zudem, Heimtiere auf öffentlichem Grund beizusetzen.
Die Tiere sollten mindestens 1.2 Meter tief vergraben werden, was auch bei einer privaten «Bestattung» zu empfehlen ist. Bis zu einer Tiefe von einem halben Meter besteht die Gefahr, dass der Tierkörper von Füchsen wieder ausgegraben wird. 

Tierkrematorium

Nicht alle Heimtierhalter haben die Möglichkeit, ihr totes Tier auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen. Dann bleibt als Alternative das Tierkrematorium, die Haustiere werden, ähnlich wie bei menschlichen Kremationen, eingeäschert. 

Wir arbeiten mit dem nahe gelegenen Tierkrematorium RütiDICENTRA zusammen.

Gerne organisieren wir für Sie die ganze Abwicklung, von der Tierabholung bis hin zum Urnenversand. Möchten Sie Ihr Tier lieber selbst beim Krematorium vorbeibringen und/oder bei der Einäscherung dabei sein, empfehlen wir Ihnen, sich vorab beim Krematorium telefonisch anzumelden.

Einzeleinäscherung

Ihr Tier wird separat eingeäschert. Kleine Erinnerungsstücke aus natürlichen Materialien können dem Tier mitgegeben werden. Sie erhalten im Anschluss die Asche Ihres Tieres wahlweisein einem Aschesäckleinoder einer Urne Ihrer Wahl. 

Sammeleinäscherung

Ihr Tier wird zusammenmit anderen Tieren eingeäschert und im Gemeinschaftsgrab im Papillongarten beigesetzt. Der Garten ist jederzeit geöffnet und Besucher herzlich willkommen.

Was tun wenn das Tier zuhause stirbt?

Sollte ein Haustier zu Hause von selbst sterben, dürfen Sie es während der Öffnungszeiten bei uns in der Kleintierpraxis Wetzikon vorbeibringen. Wir organisieren die Kremation oder die Rückführung der Asche gerne für SieAuf Wunsch stellen wir auch einen Pfotenabdruck als Andenken her. Für den entstandenen Aufwand verrechnen wir einen Unkostenbeitrag.

individuelle hergestellte Urne

Bild: Individuell hergestellte Urne, erhältlich in der Kleintierpraxis Wetzikon

Quellen:
http://www.tierschutz.com/publikationen/heimtiere/infothek/diverse/mb_heimtiertod.pdf
http://www.dicentra.ch/de/home