Hundehaltung und Ausbildung im Kanton Zürich
Wer im Kanton Zürich einen Hund hält muss folgende Voraussetzungen beachten:
Hunde melden und registrieren
Wer in der Schweiz einen Hund hält, ist verpflichtet ihn innert 10 Tagen nach Übernahme bei der Wohngemeinde sowie bei AMICUS anzumelden. Dabei erfasst und pflegt die Gemeinden die Adresse des Hundehalters, wir als Tierazt kennzeichnen Hunde (Mikrochip) und übernehmen die Erstregistrierung bei Amicus.
Die Registrierung bei AMICUS
Für die Anmeldung bei der Wohngemeinde und die Registration des Hundes bei der Hundedatenbank AMICUS gehen sie am besten wie folgt vor:
- Gang zur Wohnsitzgemeinde: Der Hundehalter muss vor der Übernahme des Hundes bei seiner Wohngemeinde ein AMICUS-Konto eröffnen lassen. Bei einigen Gemeinden kann dies auch telefonisch oder online erledigt werden.
Die Gemeinde eröffnet das AMICUS-Konto und sendet dem Neuhundehalter seine AMICUS-Zugangsdaten (Personen-ID und Passwort) innerhalb weniger Arbeitstage per Post an seine gemeldete Wohnadresse. Es empfiehlt sich die Zugangsdaten gut aufzubewahren. Die dabei erhaltene Personen-ID bitte zum Tierarztbesuch mitzubringen! - Erfassung bei AMICUS: Falls der Hund noch nicht bei AMICUS registriert ist, sollten Sie einen Termin beim uns vereibaren vereinbaren. Wir überprüft die Gesundheit des Hundes, den Heimtierausweis und die Chipnummer etc. und können den Hund dann, auf der Datenbank AMICUS registrieren.
Sollte ihr Hund bereits bei AMICUS registriert sein (durch Vorbesitzer oder schweizer Züchter), kann der Hund vom Vorbesitzer auf AMICUS "freigegeben" werden und vom neune Besitzer dann auf seinem AMICUS-Konto (durch Klicken auf Übernehmen) seinem Konto "hinzugefügt" werden. Dafür ist kein Tierarztbesuch notwendig.
Hundekurse
Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.
-> Liste der Hunderassen mit Einteilung in Rassentypliste
Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.
Mit dem Kurs-Guide finden Sie ganz einfach heraus, welche praktischen Ausbildungskurse Sie mit Ihrem Hund im Kanton Zürich absolvieren müssen.
Unter LINKS haben wir zudem Hundeschulen aufgeführt, welche solche Kurse anbieten.
Revision Hundeverordnung – Hundeausbildung wird neu geregelt
Am 10. Februar 2019 hat sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 70 Prozent deutlich für obligatorische Hundekurse ausgesprochen. Die Hundeausbildung sollte dabei vereinfacht werden und für alle Hunderassen verpflichtend werden.
Die Hundeverordnung ist angepasst worden und sie hätte zusammen mit der Änderung des Hundegesetzes per 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen. Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind jedoch zwei Beschwerden eingereicht worden, was die Inkraftsetzung auf unbestimmt verzögert.
Bis die revidierte Hundeverordnung in Kraft tritt, ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.
Verbotene Hunderassen
Leider dürfen im Kanton Zürich nicht alle Hunderassen gehalten werden.
-> Liste der im Kanton Zürich verbotenen Hunderassen
Quellennachweis: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html