Einreisebestimmungen von Hunden und Katzen Ukrainischer Flüchtlinge
Immer mehr Menschen flüchten aus der Ukraine. Mit Ihnen reisen oft auch Ihre Haustiere.
Da die Ukraine ein Tollwutrisikoland ist und es immer wieder zu Fällen von urbaner Tollwut kommt, gibt es einige Bestimmungen zu beachten.
Aufgrund der aktuellen Kriegs-Situation können diese Tiere mit ihren Halterinnen oder Haltern in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Diese Ausnahmeregelung gilt einzig für Heimtiere und ihre Halterinnen und Halter aus der Ukraine.
Wer mit seinem Tier aus der Ukraine in die Schweiz einreist und vorläufig bleiben wird, ist verpflichtet, dies zu melden.
Bitte senden Sie das Medleformular (engl. / uk.) ausgefüllt an
Das Veterinäramt wird eine individuelle Fallbeurteilung vornehmen und allenfalls erforderliche Massnahmen anordnen. Die Tierhaltenden werden vom Veterinäramt aufgefordert eine Tierarztpraxis aufzusuchen, da eine Registrierung für Hunde in AMICUS und für Katzen in ANIS notwendig ist. Weiter kann es nötig sein, dass eine Blutentnahme und Tollwut-Titerbestimmung erforderlich wird.
Da die Ukraine als Tollwutrisikoland gilt, müssen Tiere mit ungenügendem Tollwut-Schutz in Quarantäne. In den meisten Fällen können die Tiere dabei an Ihrem Aufenthaltsort bleiben, sofern dort Tiere erlaubt sind. Nur in Ausnahmefällen werden sie für die Zeit der Quarantäne in ein spezielles Tierheim gebracht.
Quellen und weitere Info:
- Bundesamt für Veterinärwesen - Reisen mit Heimtieren
- Veterinäramt Kanton Zürich - Haustiere & Heimtiere